Betreff: An alle Kolleginnen mit der Bitte um Beachtung!

Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis. Wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lage waren, Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:
Ist ebenfalls keine Entschuldigung. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun. Wenn Sie aber die Beerdigung auf den Spätnachmittag verlegen, geben wir Ihnen gerne eine Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem Laufenden.

Eigener Todesfall:
Sie dürfen mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie zwei Wochen vorher schriftlichen Bescheid geben. Diese Zeit ist erforderlich, um eine neue Fachkraft anzulernen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sehen wir uns leider gezwungen, diese Fehlzeit von Ihrem Jahresurlaub abzuziehen.

Urlaubsbewilligung zur OP:
Diese Unsitte wird von unserem Haus nicht länger hingenommen. Wir mochten Sie dringend bitten, sich jeden Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir sind der Meinung, so lange Sie bei uns angestellt sind, benötigen Sie alles und dürfen nichts davon entfernen lassen. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind, abtrennen eines Teils von Ihnen wäre ein grober Verstoß gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.

Wohnungswechsel:
Auch diese Unsitte wird ab sofort untersagt und bei Verstoß mit fristloser Kündigung geahndet. Unser Haus legt großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter einen festen Wohnsitz haben und nicht irgendwo herumziehen.

Silber- oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

Mit freundlichen Grüßen
DER PERSONALCHEF